Vereins – Rechtsschutz

Hierbei handelt es sich um einen Rechtschutz für eingetragene Vereine, die keine wirtschaftlichen Interessen und somit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Dem Verein wird ein Arbeits-Rechtsschutz geboten und des Weiteren erhalten neben dem Verein seine Angestellten und Mitarbeiter sowie dessen Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Vereinsaufgaben für folgende Bereiche Rechtsschutz:

  • Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Allgemeinen Straf-Rechtschutz

  • Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz

  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz

  • Sozialgerichts-Rechtschutz+

Ausgeschlossen vom Vereins-Rechtsschutz sind Verkehrs und Wohnungs- bzw. Grundstücksrechtsschutz.

 

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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