Hierbei handelt es sich um einen Rechtschutz für eingetragene Vereine, die keine wirtschaftlichen Interessen und somit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Dem Verein wird ein Arbeits-Rechtsschutz geboten und des Weiteren erhalten neben dem Verein seine Angestellten und Mitarbeiter sowie dessen Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Vereinsaufgaben für folgende Bereiche Rechtsschutz:
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Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz
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Allgemeinen Straf-Rechtschutz
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Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz
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Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
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Sozialgerichts-Rechtschutz+
Ausgeschlossen vom Vereins-Rechtsschutz sind Verkehrs und Wohnungs- bzw. Grundstücksrechtsschutz.