Zum Schutze der Versicherungsnehmer wurde 1994 die behördliche Genehmigungspflicht für sämtliche Versicherungsbedingungen festgelegt. Somit mussten alle Versicherungsnehmer, sofern es sich nicht um juristische Personen handelte, sowohl vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages, als auch während der gesamten Vertragslaufzeit über alle versicherungsrelevanten und maßgeblichen Tatsachen in schriftlicher Form informiert werden. Insbesondere dreht es sich hierbei um den Namen und die Anschrift der Versicherung, die gültigen ARB, Tarife und über die individuellen Vertragsinhalte wie Laufzeit und Beitragshöhe sowie deren Zusammensetzung. Des Weiteren müssen die Versicherungsnehmer behördliche Beschwerdeinstanzen und Widerrufsmöglichkeiten informiert und in Kenntnis gesetzt werden.
Die Pflicht für die Weitergabe der Verbraucherinformationen besteht für alle nach dem 31.12.1994 abgeschlossenen Verträge.