Wird ein versichertes Fahrzeug verkauft bzw. verschrottet, so greift eine Sonderregelung und der Versicherungsschutz wird automatisch auf das neue Fahrzeug über, wenn es an die Stelle des zuvor versicherten Kfz tritt. Wird kein anderes Fahrzeug angeschafft bzw. angemeldet, so liegt versicherungstechnisch ein Wagniswegfall vor und es wird kein Fahrzeug versichert.
Veräußerung des versicherten Fahrzeuges
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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