Unerwünschtes Risiko

Es handelt sich hierbei um ein vom Versicherer unerwünschtes Risiko oder Wagnis. In der Regel bedarf es hierfür der Verletzung einiger Voraussetzungen seitens des Versicherungsnehmers, sodass diesem in der Vergangenheit bereits ein Versicherungsbetrug nachgewiesen werden konnte oder ihm der Vertrag aufgrund eines schlechten Schadenverlaufes gekündigt wurde.

Solche Anträge auf Rechtsschutz, werden meist mit der Begründung der Interessen der Versichertengemeinschaft wegen der unerwünschten Risiken abgelehnt.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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