Bei einer unerlaubten Handlung handelt es sich um den juristischen Begriff dafür, wenn jemand dem gesetzlich geschützten Rechtsgut einer Person durch einen widerrechtlichen Eingriff Schaden zufügt. Einer solchen unerlaubten Handlung muss ein regelmäßiges Verschulden vorausgehen, wobei sich die Rechtsfolgen dieser Handlung aus den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen ergeben. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich dabei immer um eine strafbare Handlung handeln muss, da eine fahrlässige Sachbeschädigung zwar unerlaubt ist, es aber keine Straftat darstellt.
Unerlaubte Handlung
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