Vorschriften, die der Verbesserung und dem Schutz der Umwelt dienen, gelten als Umweltschutzbestimmungen. Je nach vorliegender Sachlage handelt es sich bei Verstößen gegen diese Umweltschutzbestimmungen um eine der nachfolgend genannten Rechtsschutzarten:
- Allgemeiner bzw. Spezial-Straf- Rechtsschutz
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
- Grundstücks-Rechtsschutz
- Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz