Hierbei handelt es sich um die Regelung, welche bei Vorliegen festgelegter Voraussetzungen die Stelle eines sonst eintretenden Wagniswegfalls sichern soll, dass der Versicherungsnehmer einen an die veränderten Umstände angepassten Rechtsschutz erhält, wenn er benötigt wird.
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Fälle:
- Wenn der Fahrer-Rechtsschutz im Zuge einer Kfz-Zulassung auf einen Versicherungsnehmer in eine Verkehrs-Rechtsschutz umgewandelt wird
- Wenn eine selbständige Person oder der eingetragene Partner die Selbständigkeit beendet oder der Gesamtumsatz auf unter 10.000 Euro sinkt, kann eine Privat-Rechtschutz für Selbstständige in einen Privat- und Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige umgewandelt werden
- Umwandlung einer Privat-Beruf-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in eine Privat-Berufs-Rechtsschutzversicherung sechs Monate nach Abmeldung eines Kfz ohne erneute Anmeldung