Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, dessen Inhalt der An- bzw. Verkauf ausländischer Zahlungsmittel ist. Termingeschäfte werden auch oft als Börsentermingeschäfte bezeichnet. Charakter eines solchen Vertrages ist, dass sowohl die Lieferung, als auch die Bezahlung bei einem solchen Vertrag in der Zukunft stattfinden.
Auf Grund des stellenweise spekulativen Charakters eines solchen Geschäftes sind Termingeschäfte vom Rechtsschutz ausgeschlossen.