Täter-Opfer-Ausgleich

Gegenstand des Täter-Opfer-Ausgleichs ist der Versuch eines Täters, nach Begehen einer Straftat einen für beide Seiten zufriedenstellenden Ausgleich mit dem Opfer zu erwirken. Die Durchführung eines solchen Ausgleichs führen unabhängige Schlichtungsstellen in Zusammenarbeit mit den Gerichten sowie der Staatsanwaltschaft durch.

Diese Form der außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten ist auch als Mediation bekannt und ist nicht bei schweren Straftaten (Mord, Totschlag oder Vergewaltigung) anwendbar. Grundvoraussetzung für die Anwendung eines solchen Verfahrens ist die Zustimmung des Opfers und des Täters sowie das als sinnvoll erachten.

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