Tankstellen fallen in den Bereich des Kfz-Gewerbes und gehören somit zum Bereich des Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutzes. Die Inhaber von großen und bekannten Marken-Tankstellen verkaufen in der Regel lediglich im Namen und auf Rechnung des Kraftstoff-Lieferanten. Da dem Inhaber einer Tankstelle die gerichtliche Geltendmachung der Forderung des Preises für den verkauften Kraftstoff gegenüber den Kunden übertragen wird, handelt er in eigenem Namen. Wenn es an die Geltendmachung von Ansprüchen einer anderen Person geht, liegt nach § 3, Abs. 4 d für Gewöhnlich ein Ausschluss des Rechtsschutzes vor, welcher jedoch in diesem Spezialfall nicht gilt.
Tankstelle
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.