Den in Geld zu beziffernden Wert eines Streitgegenstandes nennt man auch Gegenstandswert. Er ist eine Art Maßstab der rechtlichen Auseinandersetzung und hilft die Schwere einstufen zu können. Sind die Ansprüche bezifferbar, so werden die gesamten Ansprüche ohne Zinsen angegeben. Ist dies nicht der Fall, so wird eine Schätzung des Gerichtes nach gesetzlichen Richtlinien anberaumt, welches die Festsetzung übernimmt.
Streitwert
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