Streik

Bei einem Streik handelt es sich um eine kollektive Niederlegung der Arbeit durch die Arbeitnehmer. Sinn und Zweck dieses Arbeitskampfmittels ist das unter Druck setzen verschiedener Adressaten, sodass er sich an einen Arbeitgeber, aber auch an den Staat richtet. Nach § 3, Abs.1 a sind Rechtsschutzfälle, welche im Zusammenhang mit einem Streik stehen, vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Hierbei wird auch kein Unterschied gemacht ob es sich um einen organisierten und strukturierten Streik handelt oder die Rede von einem wilden Streik ist.

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