Strebt der Staat ein Verfahren zur Verwirklichung eines Strafanspruches gegen einen Bürger an, der eine Straftat begangen hat, so spricht man von einem Strafprozess. Ein solcher Strafprozess wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft geführt, jedoch gibt es auch Ausnahmefälle in denen er von privaten Klägern geführt wird. Zu Beginn gibt es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in dem aus dem anfänglich Betroffenen ein Beschuldigter wird. Wird eine Einstellung eines Verfahrens erwirkt, so endet die Anklage und somit auch der gesamte Strafprozess.
Strafprozess
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