Wurde eine Person verurteilt und ihr eine Freiheitsstrafe verhängt, so kann man ein sog. Strafaussetzungsverfahren beantragen, sodass eine Bewährungszeit genehmigt wird und der Verurteilte nach deren Ablauf von der Reststrafe befreit wird. Wurde dem Versicherten in dem vorherigen Verfahren, in dem er die Strafe erhalten hat, Rechtsschutz gewährt, so besteht auch in diesem Fall Rechtsschutz. Verfahren die durch Widerruf einer bereits gewährten Strafaussetzung verursacht werden fallen ebenfalls in den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.
Strafaussetzungsverfahren
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