Wird ein Kfz bei der Zulassungsstelle abgemeldet, so ändert dies in den ersten sechs Monate nichts an den Pflichten der Versicherung und des Versicherungsnehmers. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine Reduzierung des zu entrichtenden Versicherungsbeitrages, falls der Versicherungsnehmer nicht eine Auflösung des Rechtsschutz-Vertrages nach § 21, Abs. 9 wünscht.
Stilllegung
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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