Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Kommt es vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten zu Auseinandersetzungen über Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle, Beiträgen oder Gebühren, so hilft eine Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten.

Hauptsächlich bezieht sich der Schutz auf folgende Bereiche:

  • Einkommensteuer
  • Kfz-Steuer
  • Vermögenssteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Grundsteuer
  • Grunderwerbssteuer
  • Kirchensteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Mehrwertsteuer

Folglich besteht seitens der Versicherer kein Rechtsschutz für vorgerichtliche Wahrnehmung von Interessen. Somit werden beispielsweise keine Kosten für einen Steuerberater bzw. für die Vertretung in Beschwerde- und Einspruchsverfahren übernommen.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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