Kommt es vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten zu Auseinandersetzungen über Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle, Beiträgen oder Gebühren, so hilft eine Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten.
Hauptsächlich bezieht sich der Schutz auf folgende Bereiche:
- Einkommensteuer
- Kfz-Steuer
- Vermögenssteuer
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Grundsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Kirchensteuer
- Kapitalertragssteuer
- Mehrwertsteuer
Folglich besteht seitens der Versicherer kein Rechtsschutz für vorgerichtliche Wahrnehmung von Interessen. Somit werden beispielsweise keine Kosten für einen Steuerberater bzw. für die Vertretung in Beschwerde- und Einspruchsverfahren übernommen.