Stationierungsschaden

Verursacht ein Angehöriger einer in Deutschland stationierten Streitkraft im Rahmen der Ausübung seines Dienstes beispielsweise in Form eines Manöverschadens oder eines Verkehrsunfalls beim Transport der Truppen, so bezeichnet man dies als Stationierungsschaden.

Im Rahmen der 3 monatigen Schadensmeldefrist erfolgen die Schadensersatzleistungen nach deutschen Vorschriften und werden vom Amt für Verteidigungslasten auferlegt.

Die Rechtsschutzversicherung steht für die Kosten der Geltendmachung der Stationierungsschäden ein.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering