Verursacht ein Angehöriger einer in Deutschland stationierten Streitkraft im Rahmen der Ausübung seines Dienstes beispielsweise in Form eines Manöverschadens oder eines Verkehrsunfalls beim Transport der Truppen, so bezeichnet man dies als Stationierungsschaden.
Im Rahmen der 3 monatigen Schadensmeldefrist erfolgen die Schadensersatzleistungen nach deutschen Vorschriften und werden vom Amt für Verteidigungslasten auferlegt.
Die Rechtsschutzversicherung steht für die Kosten der Geltendmachung der Stationierungsschäden ein.