In bestimmten Berufszweigen gibt es das ein Sonderrecht – das Standesrecht – welches strafrechtähnlichen Charakter hat. Im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes gewähren die Versicherer den nachfolgend aufgelisteten Personen Rechtsschutz:
- Ärzten
- Apothekern
- Rechtsanwälten
- Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- Architekten
- Einzelnen Handwerksinnungen
- Lotsen
Verletzungen der jeweils geltenden Spezialbestimmungen werden im Rahmen des Standesrechts mit Verwarnungen, Geldstrafen bis hin zum Verbot der Berufsausübung geahndet.