Um Spielverträge zu erfüllen bedarf es meist dem Zufall oder der Geschicklichkeit, von daher erkennt die Rechtsordnung darauf basierende Schulden nicht als verbindlich an. Besteht jedoch eine staatliche Genehmigung wie beim Lotto, Toto, Fußball- oder Pferdewetten etc. so erlangen diese Spiele eine Rechtsverbindlichkeit. Jedoch entfällt nach § 3, Abs. 2 f trotzdem der Rechtsschutz, auch wenn eine solche Genehmigung vorliegt.
Spielvertrag
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