Spätschaden

Bei einem Schaden, der einer Versicherung erst im Folgejahr des Schadenseintrittsjahres gemeldet wird, handelt es sich um einen Spätschaden. Häufig tritt diese Art von Schäden bei Rechtsschutzfällen, die sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen beziehen, auf. Da die Klageerhebung in der Regel lange Zeit nach einer Streitigkeit stattfindet, kommt es folglich zu einer stark verzögerten Meldung des Schadens.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering