Als Bestandteil des Berufs-Rechtsschutzes bietet der Sozialgerichts-Rechtsschutz Deckung, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einer der nachfolgend genannten Organisationen oder Gesetzen kommt:
- Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Ersatzkasse)
- Arbeitsvermittlung
- Kriegsopferversorgung
- Kindergeldgesetzes
- Mutterschutzgesetzes,
- Gesetz über die Altershilfe für Landwirte, des Kassenarztrechtes oder des Arbeitsförderungsgesetzes
Auch wenn es an die Geltendmachung von Ansprüchen hinsichtlich Umschulungen oder Fortbildungen, aber auch Streitigkeiten über Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld sowie dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung geht, gehört dies zu den sozialgerichtlichen Streitigkeiten.
Der Sozialgerichts-Rechtsschutz umfasst auch die sozialgerichtliche Nachprüfung von Bußgeldbescheiden, welche von den Berufsgenossenschaften auferlegt werden. Als spezielle Gerichtsbarkeit gibt es die Sozialgerichtsbarkeit in den oben genannten Formen nur in der Bundesrepublik Deutschland.