Alle Motorfahrzeuge, die dem Tarif nach den Gebrauch zu Lande vorsehen und im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz nicht unter eine der gängigen Tarifierungen (beispielsweise Nutzfahrzeuge, Sportwagen etc.) fallen, gelten als Sonderfahrzeuge.
Die nachfolgend aufgelisteten Fahrzeuge gehören den Nutzfahrzeugen an:
- Krankenwagen
- Feuerwehrwagen
- Abschleppwagen
- Müllwagen
- Kanal-Reinigungsfahrzeuge
- Ausstellungsfahrzeuge
- Werkstattfahrzeuge
- Leichenwagen
- Fernmeldewagen
- Messfahrzeuge
- Milch-Silo-Wagen
- Krankfahrzeuge
- Elektrokarren
- Straßenreinigungsfahrzeuge
- Verkaufswagen
- Baustellenfahrzeuge
- Bagger
- etc.
Die Versicherer bieten für diese Fahrzeuge spezielle Tarife an, da sie anderen Risikogruppen angehören.