Sonderfahrzeuge

Alle Motorfahrzeuge, die dem Tarif nach den Gebrauch zu Lande vorsehen und im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz nicht unter eine der gängigen Tarifierungen (beispielsweise Nutzfahrzeuge, Sportwagen etc.) fallen, gelten als Sonderfahrzeuge.

Die nachfolgend aufgelisteten Fahrzeuge gehören den Nutzfahrzeugen an:

  • Krankenwagen
  • Feuerwehrwagen
  • Abschleppwagen

  • Müllwagen
  • Kanal-Reinigungsfahrzeuge
  • Ausstellungsfahrzeuge
  • Werkstattfahrzeuge
  • Leichenwagen
  • Fernmeldewagen
  • Messfahrzeuge
  • Milch-Silo-Wagen
  • Krankfahrzeuge
  • Elektrokarren
  • Straßenreinigungsfahrzeuge
  • Verkaufswagen
  • Baustellenfahrzeuge
  • Bagger
  • etc.

Die Versicherer bieten für diese Fahrzeuge spezielle Tarife an, da sie anderen Risikogruppen angehören.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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