Im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommt es oftmals zu Fällen, in denen eine Sicherheitsleistung erhoben werden kann, wenn ein vorläufig vollstreckbares, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil, vorliegt. Diese Sicherheitsleistung wird in der Regel in Form von Bargeld oder Bankbürgschaften hinterlegt und bietet dem Gläubiger eine Sicherheit. Wer welche Sicherheitsleistung in welcher Höhe leisten muss wird vom Gericht entschieden.
Zu beachten ist, dass die Hinterlegung von Sicherheitsleistung nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung ist.
Im Ausland wird meist eine Kaution erhoben, sodass man von drohenden Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleibt.