Für Senioren im Ruhestand bieten die meisten Versicherer einen sogenannten Senioren-Rechtsschutz – bestehend aus dem Privatrechtsschutz und dem eingeschränkten Privat-Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige – an, wobei der Arbeitsrechtsschutz hierbei nur eingeschränkt versichert wird. Als Senioren können Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr versichert werden, ganz gleich ob sie Rentner oder Pensionäre sind. Die Versicherer setzen lediglich voraus, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr am Berufsleben partizipiert und mehr als 10.000 Euro pro Kalenderjahr einnehmen, wobei dies auch für eventuell mitversicherte Personen gilt.
Senioren-Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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