Übt eine Person eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus, so gilt sie als selbständig. Auch geschäftsführende Gesellschafter und Vorstandsmitglieder von AGs und Genossenschaften werden als selbständig Tätige angesehen.
Selbstständige Tätigkeit
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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