Wird ein Kfz bei einem Unternehmen angemietet, welches sich auf die Vermietung von Fahrzeugen spezialisiert hat und das Fahrzeug im Interesse eines Mieters oder einer von ihm beauftragten Person geführt und bewegt wird, so spricht man von einem Selbstfahrervermietfahrzeug. Gewöhnlicherweise greift der Rechtsschutz eines Versicherungsnehmers nicht, da es sich nicht um ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug handelt, jedoch machen die Versicherungsunternehmen hierbei eine Ausnahme, sodass in den ARB festgeschrieben steht, dass der Rechtsschutz auch für selbstgefahrene Mietfahrzeuge gilt, sofern sie nur vorrübergehend genutzt werden.
Selbstfahrervermietfahrzeuge
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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