Die Selbstbeteiligung ist eine vertragliche festgelegte Summe, mit der sich ein Versicherungsnehmer finanziell beteiligt, wenn die Rechtsschutzversicherung für einen Fall eintritt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einer vereinbarten SB (Selbstbeteiligung) von 150 € je Versicherungsfall die ersten 150 € der anfallenden Kosten übernimmt, ganz gleich ob sich die Gesamtkosten auf 150 €, 400 € oder 10000 € belaufen.
Die Idee hinter einer solchen Selbstbeteiligung ist, dass die Versicherer die Versicherungsbeiträge auf einer vertretbaren und annehmbaren Höhe halten und vermeiden, dass Versicherte jeden Kleinstschaden geltend machen.
Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger sind die zu zahlenden Beiträge. Will sich jemand z.B. nur gegen kapitale und hohe Schäden versichern, so vereinbart er eine eher hohe SB und spart dafür bei den monatlichen Beiträgen.