Als Schuldverhältnis bezeichnet man die Rechtsbeziehung von mindesten 2 Personen, wobei eine der beiden Parteien die Rolle des Gläubigers und somit des Anspruchsberechtigten und der andere die des Schuldners einnimmt und folglich zu einer Leistung verpflichtet ist. Als Basis für die Aufteilung der Rollen dient ein schuldrechtlicher Vertrag, wobei ein solches Schuldverhältnis weit über die im Vertrag festgelegten Schuldverhältnisse hinausgeht, da jeder Nebenrechte- und -pflichten zu erfüllen hat. Einem Schuldverhältnis muss nicht zwangsläufig immer ein Vertrag vorausgehen, da es auch sogenannte gesetzliche Schuldverhältnisse gibt, wo beispielsweise die Interessen einer anderen Personen wahrgenommen werden, ohne einen Auftrag dafür vergeben zu haben.
Schuldverhältnis
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