Schlichtungsverfahren

Ein Schlichtungsverfahren ähnelt vom Wesen und Charakter her einem Schiedsgericht, wobei die staatliche Gerichtsbarkeit nicht ausgeschaltet wird, sodass bei einem Scheitern des Schlichtens das zuständige Gericht eingeschaltet werden kann. Schlichtungsverfahren kommen beispielsweise in der Kfz-Branche zum Einsatz, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien beim Kauf oder Reparaturen kommt. Üblich sind Schlichtungsverfahren auch bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Behandlungsmethoden und –ergebnisse.

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