Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine spezielle und leicht abgewandelte Form des bekannten Verkehrs-Rechtsschutzes. Im Gegensatz zu einem Führerschein für Motorfahrzeuge auf dem Lande bedarf es lediglich einer amtlichen Bescheinigung, welche den Inhaber des Papieres zum Führen eines Schiffes berechtigt. Wurde ein Ausschluss des Rechtsschutzes für den Bereich des Vertrags- und Sachenrechts vereinbart, so muss dies ausdrücklich im Versicherungsschein niedergeschrieben werden.
Schifffahrt-Rechtsschutz
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