Laut Gesetz bzw. Vertrag hat jede Person, die einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erlitten hat einen Anspruch auf Ersatz. Der Geschädigte kann diesen Ersatzanspruch direkt beim Schädiger geltend machen oder aber bei einem für diesen haftenden, was bei einem Sachschaden beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung sein kann, aber auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Schadenersatzanspruch
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