Saisonarbeiter

Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Familienangehörige die nur zu bestimmten Saisons beschäftigt sind, gelten als Saisonarbeiter. Dies kann z.B. das Stechen von Spargel während der Spargelsaison sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiter für ihre Tätigkeit entlohnt werden oder nicht.

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