Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Familienangehörige die nur zu bestimmten Saisons beschäftigt sind, gelten als Saisonarbeiter. Dies kann z.B. das Stechen von Spargel während der Spargelsaison sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiter für ihre Tätigkeit entlohnt werden oder nicht.
Saisonarbeiter
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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