Wenn einem Versicherungsnehmer von der Versicherung Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vorgeschossen werden und er diese Kosten nach erfolgreicher Prozessführung von der gegnerischen Partei zurückerstattet bekommt, so ist der Versicherte dazu verpflichtet der Versicherung die vorgestreckten Versicherungsleistungen zurückzuzahlen.
Selbiges gilt auch im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahrens, aus dem hervorgeht, dass der Versicherte die Tat mit Vorsatz begangen hat, sodass er die vorgestreckten Versicherungsleistungen rückerstatten muss. Ausgenommen hiervon sind Verkehrsverfahren.