Um den Interessenten einer Rechtsschutzversicherung ein für beide Seiten attraktives und lohnendes Rechtsschutz-Angebot unterbreiten zu können, bedarf es einem kalkulierbaren Leistungsangebot, welches für die Versicherer Sinn macht. Von daher werden Tatbestände mit einem extrem hohen Risiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da deren Absicherung die Versicherungsbeiträge ins Unermessliche steigen lassen würde, sodass der Rechtsschutz nicht mehr wirklich erschwinglich wäre. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl zwischen allgemeinen und besonderen Risikoausschlüssen differenziert wird.
Während es sich bei den allgemeinen Risikoausschlüssen um Regelungen handelt, die für alle Rechtsschutzverträge gelten, haben die besonderen Risikoausschlüsse nur für einzelne Versicherungskombinationen Gültigkeit. Der Risikoausschluss gilt für den kompletten Rechtsschutzvertrag und somit auch für alle Leistungsarten.