Um die Leistung der Versicherung in Anspruch zu nehmen muss primär ein Rechtsschutzfall eingetreten sein. Ist dieser Umstand gegeben, so wird in erster Linie geprüft, ob ein Leistungsanspruch besteht und der Fall während des versicherten Zeitraumes eingetreten ist. Hierzu ist es zwingend notwendig, dass das Ereignis weder während der (i.d.R. dreimonatigen) Wartezeit noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingetreten ist. Wenn dies erfüllt ist muss noch geprüft werden, ob kein Risikoausschluss vorliegt und der Rechtsschutzfall Gegenstand des Versicherungsvertrages ist.
Rechtsschutzfall
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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