Rechtsschutz für Führungskräfte

Es besteht die Möglichkeit spezielle Rechtsschutzversicherungen für Führungskräfte zu konfigurieren und abzuschließen. Bereiche des Straf-, Vermögens- und Anstellungsvertragsrechts können auf diese Weise baukastenartig zusammengestellt und kombiniert werden um im Falle einer Auseinandersetzung rundum geschützt zu sein.

Im Rahmen einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung gelten Unternehmer, Prokuristen, Unternehmensleiter sowie leitende Angestellte und Aufsichtsräte als Führungspositionen.

Wenn es sich um Vermögensschäden handelt, werden Vorstände, Geschäftsführer, geschäftsführender Gesellschafter von OHGs und KGs, Vereinsvorstände und Aufsichtsräte sowie leitende Angestellte als Führungskräfte betrachtet und akzeptiert.

Als Versicherungsnehmer im Rahmen des Anstellungsrechtsschutzes gelten Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Prokuristen. Diese Form des Versicherungsschutzes ist auch als Einzelrisiko versicherbar.

Sie gehören zu einer der oben genannten Gruppen und Arbeitnehmer und haben noch keine Versicherung aus dem Bereich des Rechtsschutzes? Dann sollten Sie noch heute unsere Tarifvergleich machen und ein Angebot anfordern um nicht eines Tages böse überrascht zu werden.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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