Rechtsmittel

Von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeiten, die es ermöglichen gerichtliche bzw. behördliche Entscheidungen (in der Regel) durch höhere Instanzen prüfen zu lassen, bezeichnet man als Rechtsmittel. Die Versicherer gewähren für sämtliche Instanzen Rechtsschutz. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechtsmittel erläutert und aufgezählt:

  • Berufung – sowie diese gesetzlich zugelassen ist, dient sie der Anfechtung von Urteilen in erster Instanz
  • Revision – ist eine Mittel Urteile durch die jeweils zuständige letzte Instanz prüfen zu lassen. Dies ist meist das OLG oder das BGH. Für ihre Zulassung bedarf es eines schwerwiegenden Falles mit hohem Streitwert, eines schwerwiegenden Deliktes oder einer grundsätzlichen Bedeutung
  • Beschwerde – hier gelten sehr kurze Fristen und man kann sie in Fällen von Fahrerlaubnisentzug, Kostenentscheidungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einlegen
  • Rechtsbeschwerde – ist besonders in Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen einzulegen
  • Einspruch – dieser lässt sich gegen Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Versäumnisurteile etc. einlegen, wobei auf die kurzen Fristen zu achten ist
  • Widerspruch – dieser lässt sich beispielsweise gegen Mahnbescheide (Zahlungsbefehle), einstweilige Verfügungen, Anordnungen von Verwaltungsbehörden etc. einlegen, wobei auch hier kurze Fristen gelten
  • Grundsätzlich ist der Rechtsschutzversicherungsschutz für alle Instanzen möglich.

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