Die anfallenden Gebühren richten sich üblicherweise nach der Höhe des Streitwertes, wobei es bei Straf- und Sozialgerichtsangelegenheiten sogenannte Rahmengebühren, welche im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt werden, gibt. Man unterscheidet hierbei zwischen Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren. Bei Ersterem ist der Rahmen durch Höchst- und Mindestbeträge vorgeschrieben und bei den Satzrahmengebühren handelt es sich statt Gebühren um Sätze.
In der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ist die Höhe der Gebühren und Auslagen geregelt. Unterschiedliche Kriterien dienen hierbei als Bemessungsgrundlage, sodass folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers
- Allgemeine Bedeutung der Angelegenheit
- Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Aufgabe
Zu den rechtsanwaltlichen Auslagen zählen neben den Kosten für eventuelle Reisen und Kopien, auch Gebühren für Kommunikation und Post sowie Tage- und Abwesenheitsgelder. Von der Versicherung werden die Kosten für einen Rechtsanwalt nur bei Interessenwahrnehmung übernommen, wobei dies auch der Fall ist, wenn ein Anwaltswechsel aus objektiven Gründen notwendig ist.
Die Kosten für einen Anwalt können schnell in die Höhe sprießen, da ist jede finanzielle Unterstützung willkommen. Den idealen Schutz zu finden ist nicht leicht, unser Tarifcheck greift Ihnen dabei unverbindlich unter die Arme.