Ein Rechtsanwalt nimmt die rechtlichen Interessen über einen Auftrag an und führt diesen gemäß seiner Standesrichtlinien wahr. Er unterliegt der absoluten Schweigepflicht und muss sämtliche Kenntnisse, die er in seiner Funktion und Eigenschaft als Anwalt erfahren hat, für sich behalten und ist dem Gesetz nach nur seinem Mandanten verpflichtet. Das deutsche Recht schreibt vor, dass ein Anwalt eine Zulassung benötigt um mit der Rechtsvertretung beauftragt zu werden.
Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Land- bzw. Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof, so besteht ebenso wie in den höheren Instanzen bei Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsangelegenheiten Anwaltszwang, sodass man sich von einem Anwalt vertreten lassen muss.