Prozesskostenhilfe

Ist es einer Person auf Grund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich die Prozesskosten aus eigener Kraft zu stemmen, so kann das Gericht im Vorfeld (bei Aussicht auf Erfolg) eine solche Prozesskostenhilfe bewilligen. Die Prozesskostenhilfe beinhaltet die eigenen Rechtsanwaltskosten, die Gerichtskosten und im Falle eines gerichtlichen (Teil)Unterliegens auch die gegnerischen Kosten.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, bedarf es keiner Prozesskostenhilfe.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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