Prozesskosten

Sämtliche finanziellen Aufwendungen der prozessierenden Parteien im Rahmen eines Rechtsstreits nennt man Prozesskosten. Hierzu gehören neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die persönlichen Aufwendungen.

Diese Kosten werden in der Regel ohne weiteres von der Versicherung übernommen, wobei es Einschränkungen bei der Regelung der persönlichen Aufwendungen gibt, da lediglich die Aufwendungen der gegnerischen Partei übernommen werden, wenn diese Kosten dem Versicherten auferlegt werden. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hingegen werden uneingeschränkt über den Rechtsschutz geregelt. Lediglich die Kosten zu ausländischen Gerichten, bei denen ein persönliches Erscheinen notwendig ist um einen Nachteil abzuwenden sowie Dolmetscherkosten werden von der Versicherung übernommen.

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