Sowohl Selbständigen, als auch Nicht-Selbständigen wird der sogenannte Privatrechtsschutz angeboten. Diese Versicherungsart bietet umfassenden Schutz im privaten Lebensbereich und bei jeder Vermögenslage, wobei zu beachten ist, dass der Umfang bzw. eine Kreditaufnahme eine Gewinnerzielungsabsicht vermuten lässt, da es sich in diesem Fall nicht um privates Recht handeln würde.
Radfahren und Segeln zählen ebenso wie das Segel- und Drachenfliegen, Windsurfen zum Privatbereich. Des Weiteren gehört auch das die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und das Mitfahren in Privatfahrzeugen dazu.
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch der Ehegatte oder der namentlich im Vertrag erwähnte Lebenspartner, minderjährige Kinder und auch volljährige und verheiratete Kinder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr mitversichert, sofern sie keiner dauerhaft auf Verdienst ausgelegten Tätigkeit nachgehen.