Privatklage

Im Rahmen einer Privatklage tritt ein Ankläger an die Stelle eines Staatsanwaltes und hat die Möglichkeit ein Strafverfahren anzustreben und durchzuführen. Im Rahmen einer Privatklage wird dem Versicherten aber kein Rechtsschutz gewährt, lediglich in der Rolle als Beklagter. Auch bei einer Privatklage, genießt er Versicherungsschutz und die Verteidigungskosten werden übernommen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind jedoch vorsätzlich begangene Taten.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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