Es wird in Deutschland zwischen natürlichen (Menschen) und juristischen Personen (bestimmte Organisationsformen mit Rechtsfähigkeit – z.B. eine AG, GmbH, Genossenschaften etc.) unterschiede. Bei juristischen Personen wird das Handeln durch die zuvor festgelegten gesetzlichen Vertreter übernommen.
Personen
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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