Bei der Patientenverfügung handelt es sich um die Kundgebung eines Willens, wenn eine Person sehr schwer erkrankt ist und lebensverlängernde Maßnahmen im Vorfeld beschränken will, sodass er nicht unnötig lange am Leben gehalten wird. Der Sinn hinter einer solchen Patientenverfügung ist, dass erkrankte Personen Ihren Willen kundtun, ehe sie im schlimmsten Fall nicht mehr in der Lage sind sich mitzuteilen, weil die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Verfügung hilft es Betreuern, Familienangehörigen, Ärzten und Bevollmächtigten Entscheidungen abzunehmen und den Willen zu respektieren.
Eine solche Verfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss lediglich eigenhändig unterzeichnet und nicht älter als zwei Jahre sein.