Sowohl das Urheber-, das Marken-, Geschmacksmuster- und das Gebrauchsmusterrecht fallen unter das Patentrecht, welches wiederum dem Bereich des geistigen Eigentums zugeordnet wird. Die Versicherer gewähren keinen Rechtsschutz im Patenrecht, jedoch bieten sie dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Arbeits-Rechtsschutzes rechtlichen Beistand über das Arbeitnehmer-Erfindergesetz, wenn der Versicherte eine rechtliche Auseinandersetzung auf Grund eines technischen Verbesserungsvorschlages mit seinem Arbeitgeber hat.
Patentrecht
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.