Ordnungswidrigkeiten31

Sofern ein Rechtsvorstoß lediglich mit einer Geldbuße geahndet wird und der „Täter“ keine Strafe verbüßen muss, gilt dies nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit. Die Festsetzung der zu entrichtenden Geldbuße wird von einer der zuständigen Verwaltungsbehörden des Staatsapparates (Bußgeldbehörde bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeit-Angelegenheiten oder das Finanzamt bei Steuer-Ordnungswidrigkeiten) veranlasst. Legt der Bestrafte Einspruch gegen die erhaltene Geldbuße ein, so wird eine gerichtliche Überprüfung angeordnet.

Bei Angelegenheiten rund um das Thema der Ordnungswidrigkeiten bieten die Versicherer einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz an, welche uneingeschränkten Rechtsschutz bei sämtlichen (verkehrsrechtlichen) Ordnungswidrigkeiten bietet.

Ordnungswidrigkeiten können auf Dauer teuer werden und nicht immer ist man mit ihnen einverstanden, schützen Sie sich und lassen Sie nicht den Zufall entscheiden. Unser Online-Tarifcheck verschafft Ihnen einen klaren Überblick.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering