Wird einer Person vorgeworfen eine allgemeine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so wird Ihr Rechtsschutz gewährt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes genießt der Versicherungsnehmer auch Schutz bei Ordnungswidrigkeiten in Steuerangelegenheiten, jedoch sind Verkehrsrechtsangelegenheiten nicht mitversichert.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (allgemein)
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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