Ordentliche Kündigung

Zum Ende eines Versicherungsjahres besteht die Möglichkeit einen Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, sodass zwischen der Zustellung und dem Ende der Vertragslaufzeit drei Kalendermonate liegen müssen. Hierbei spielt es kein Rolle, ob der letzte der Erklärungsfrist ein Sonn- oder Feiertag ist, sodass die Kündigung erst am Folgetag zugestellt werden kann.

Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung bedarf es keiner Angabe von Gründen und es besteht die Möglichkeit lediglich einzelne Tarife zu kündigen und diese auf bestimmte Personen zu beziehen.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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