Obliegenheiten

Die von den Versicherungsgesellschaften aufgestellten „Spielregeln“, an die sich ein Versicherungsnehmer im Rahmen eines abgeschlossenen Rechtsschutzvertrages zu halten hat, werden als Obliegenheiten bezeichnet. Damit der Versicherte in einem Rechtsschutzfall optimalen Schutz erhält, bedarf es der Einhaltung der im Versicherungsvertrag festgehaltenen Obliegenheiten.

Bei Obliegenheiten unterscheidet man in solche die vor dem Eintritt eines Versicherungsfalles eingehalten werden müssen und jene, die nach Eintritt einzuhalten sind.

Im Vorfeld ist der Versicherte dazu verpflichtet der Versicherung jede Änderung oder Erweiterung des Gefahrenrisikos mitzuteilen, da es unter Umständen einer Anpassung der zu zahlenden Prämie bedarf.

Für den Fall das ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, muss der Versicherungsnehmer im Interesse der Versicherung handeln und alles in seiner Macht stehende tun um die weitere Bearbeitung des Falles zu erleichtern, damit dieser kurzfristig entscheiden und prüfen kann, ob ein Rechtsschutzanspruch besteht. Wenn sich der Versicherte vorsätzlich und somit wissentlich bzw. grobfahrlässig verhält und seine Obliegenheiten vernachlässigt, kann das im schlimmsten Falle bedeuten, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird und keinen Schutz gewähren muss.

Verträge sind da um eingehalten zu werden, so verhält es sich auf beider Rechtsschutzversicherung und den Obliegenheiten. Sie haben bereits eine Versicherung oder planen den Abschluss einer solchen? Dann sind Sie bei uns richtig – machen Sie noch heute den unverbindlichen Tarifcheck und informieren sich über den besten Schutz zum fairen Preis.

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